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§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand
b) der Beirat
c) die Mitgliederversammlung


§ 9 Der Vorstand; der Beirat

(1) Der Vorstand besteht aus

dem / der 1. Vorsitzenden
dem / der 2. Vorsitzenden
dem / der 1. Schriftführer(in)
dem / der 1. Kassier(in)
1 Obmann für Basisausbildung
1 Obmann für Agility
1 Obmann für Obedience
1 Obmann für Rally-Obedience
1 Obmann für Dogdancing
1 Obmann für Jugendarbeit
1 Obmann für Hoopers (neu ab 09.03.2022)

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied im Sinne des
§ 26 BGB hat Einzelvertretungsmacht.

(2) Der Beirat besteht aus

dem geschäftsführenden Vorstand i.S.d. § 9 Abs. 1
dem / der 2. Schriftführer(in)
den weiteren Ausbildungswarten
den Platz- und Gerätewarten
dem / der 2. Kassier(in)

soweit diese von der Mitgliederversammlung in der Jahreshauptversammlung gewählt wurden.


§ 10 Amtsdauer


(1) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in der Jahreshauptversammlung auf 2 Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen, wenn nicht geheime Wahl beschlossen wird. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe des Geschäftsjahres aus, wird ein Ersatzmitglied kommissarisch vom Vorstand bis zur nächsten Jahreshauptversammlung eingesetzt.

(2) Die Tätigkeit des Vorstandes und des Beirates ist eine ehrenamtliche. Über die Möglichkeit der Vergütung von durch die Tätigkeit unmittelbar entstandenen Auslagen entscheidet der Vorstand durch Beschluss.