Liebe Agilitysportler,
liebe Vereinsvorstände,
ab dem Sportjahr 2009 gibt es eine Änderung zur Qualifikation für die Bundessiegerprüfung. In der DVG-Mappe für Funktionsträger wurde die Änderung bereits veröffentlicht.
In der DVG BSP-Agility-Ordnung steht unter Punkt 3.1.C folgender Wortlaut:
Startberechtigung:
Jeder Hundeführer, der in der jeweiligen Landesmeisterschaft / LV-Jugendmeisterschaft mit einer bestandenen Prüfung im Jumping oder A-Lauf mit dem Werturteil "Gut" und zusätzlich zwei vorzügliche Leistungen innerhalb in von dhv termingeschützten Veranstaltungen unter zwei verschiedenen dhv-Richtern nachweisen kann.
Bitte dies unbedingt zu beachten, damit wir keine Ungereimtheiten bei der LSP in Schwandorf im nächsten Jahr haben.
Vielen Dank und eine erfolgreiche Herbstsaison.
Euer OfA
Alexander
Alexander Drahonovsky
Obmann für Agility
LV-Bayern im DVG
Harthausenerstraße 15 + 83059 Kolbermoor
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